Wann darf ich was schneiden? Regeln für Hecken, Sträucher und Bäume.
Der Herbst und Winter sind für viele Gartenbesitzer die Zeit für Rückschnitt, Rodungs- und Fällarbeiten. Doch wann sind welche Maßnahmen erlaubt? Neben den gesetzlichen Schnittzeiten müssen auch der Natur- und Artenschutz, örtliche Vorschriften und das Nachbarschaftsrecht berücksichtigt werden.
Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und zeigen, worauf Sie vor den Arbeiten achten sollten.
Schnittzeiten und Naturschutz
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) regelt, welche Schnitt- und Fällarbeiten zu bestimmten Jahreszeiten grundsätzlich verboten sind.
Vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie bestimmte Bäume abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Für schonende Form- und Pflegeschnitte sowie bestimmte weitere Maßnahmen sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
Ab dem 1. Oktober sind viele umfangreichere Schnitt- und Fällarbeiten wieder möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Maßnahme automatisch erlaubt ist.
Auch im Herbst und Winter muss auf Tiere Rücksicht genommen werden. Vor den Arbeiten ist deshalb zu prüfen, ob Tiere oder ihre Nist- und Lebensstätten durch die geplanten Maßnahmen beeinträchtigt oder zerstört werden könnten. Dazu gehören beispielsweise Nester, Baumhöhlen und andere Rückzugsorte. Auch wenn eine Schnitt- oder Fällmaßnahme grundsätzlich im zulässigen Zeitraum stattfindet, müssen die geltenden Natur- und Artenschutzvorschriften eingehalten werden.
Baumschutzsatzungen und weitere örtliche Vorschriften
Neben den allgemeinen Naturschutzgesetzen können örtliche Regelungen und Festsetzungen in Bebauungsplänen zu beachten sein.Städte und Gemeinden können eigene Baumschutzsatzungen erlassen, durch die bestimmte Bäume unter Schutz gestellt werden. Ob eine solche Satzung gilt und welche Bäume davon betroffen sind, kann sich von Ort zu Ort unterscheiden.
Auch wenn keine Baumschutzsatzung besteht, gelten weiterhin die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW). Darüber hinaus können Bebauungspläne den Erhalt bestimmter Bäume oder Gehölze vorschreiben.
Informieren Sie sich deshalb vor geplanten Fällarbeiten, ob für Ihr Grundstück eine Baumschutzsatzung gilt und welche weiteren örtlichen Vorschriften zu beachten sind. Bei Unsicherheiten können Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde beziehungsweise die zuständige Naturschutzbehörde wenden.
Was gilt gegenüber Nachbarn?
Auch bei Bäumen und Sträuchern auf dem eigenen Grundstück müssen die Rechte der Nachbarn berücksichtigt werden.
Das Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen regelt unter anderem die Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Welche Abstände einzuhalten sind, hängt beispielsweise von der Art und der Wuchshöhe der Pflanzen ab. Wer Gehölze pflanzt, sollte sich deshalb frühzeitig über die geltenden Abstände informieren und diese einhalten, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Darüber hinaus regelt § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), unter welchen Voraussetzungen überhängende Zweige oder eingedrungene Wurzeln entfernt werden dürfen. Beeinträchtigen Zweige die Nutzung des eigenen Grundstücks, muss dem Nachbarn grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist eingeräumt werden, um sie selbst zu beseitigen. Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommt eine eigenständige Entfernung infrage.
Unser Tipp: Sprechen Sie geplante Maßnahmen an der Grundstücksgrenze möglichst frühzeitig mit Ihren Nachbarn ab. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und gemeinsame Lösungen finden.
Vor dem Schneiden oder Fällen: Was sollte ich prüfen?
Bevor Sie Hecken stark zurückschneiden, Sträucher auf den Stock setzen oder einen Baum fällen, sollten Sie folgende Punkte klären:
- Schnittzeit: Ist die geplante Maßnahme zu diesem Zeitpunkt erlaubt?
- Natur- und Artenschutz: Können Tiere oder ihre Nist- und Lebensstätten betroffen sein?
- Örtliche Vorschriften: Gibt es eine Baumschutzsatzung oder relevante Festsetzungen im Bebauungsplan?
- Genehmigungen: Ist eine behördliche Genehmigung erforderlich?
- Nachbarschaft: Sind Grenzabstände oder Rechte des Nachbarn betroffen?
Gerade bei größeren Bäumen, umfangreichen Rückschnitten oder unklaren rechtlichen Vorgaben sollten Sie die geltenden Regelungen vor Beginn der Arbeiten genau prüfen. Verstöße gegen Naturschutzvorschriften können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Fazit
Erst prüfen, dann schneiden!
Ob Hecke, Strauch oder Baum, die Jahreszeit allein entscheidet nicht darüber, ob eine Maßnahme erlaubt ist. Häufig ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, welche Vorgaben gelten und ob ein Vorhaben wie geplant umgesetzt werden kann.
Sie sind unsicher, was bei Ihrem Vorhaben zu beachten ist? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, die wichtigsten Fragen frühzeitig zu klären und bei Bedarf die zuständigen Stellen einzubeziehen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information, stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Zulässigkeit einer Maßnahme muss im Einzelfall anhand der geltenden gesetzlichen und örtlichen Vorschriften geprüft werden. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder holen Sie rechtlichen Rat ein.